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Verantwortlich:

MK-Tec Schlierkamp
Sven Schlierkamp
Auf der Klostermauer 27
56295 Lonnig

Kontakt:
 +49 (0)2637-9432273  
E-Mail: Info@mk-tec.eu

Allgemeine Geschäftsbedingungen Modul 2 – Arbeitssicherheit & Brandschutz MK-Tec Schlierkamp

Auf der Klostermauer 27 56295 Lonnig Stand: März 2026

1. Geltungsbereich Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von MK-Tec Schlierkamp im Bereich:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beratung im Arbeitsschutz

  • Gefährdungsbeurteilungen

  • Unterweisungen und sicherheitstechnische Beratung

  • Brandschutzberatung

  • Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter

  • Erstellung von Brandschutzdokumentationen, Begehungsprotokollen und Empfehlungen

Diese Bedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MK-Tec Schlierkamp.

2. Art der Leistungen Die Leistungen erfolgen ausschließlich als beratende und unterstützende Dienstleistungen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Analyse von Arbeitsschutz- und Brandschutzsituationen

  • Beratung zu organisatorischen und technischen Verbesserungsmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Erstellung von Dokumentationen, Begehungsprotokollen und Empfehlungen

Eine operative Umsetzung empfohlener Maßnahmen ist nicht Bestandteil der Beratungsleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Fachkraft für Arbeitssicherheit Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen gemäß den gesetzlichen Grundlagen des:

  • Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)

  • Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)

  • einschlägiger DGUV-Vorschriften

Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich beratend. Der Auftragnehmer besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers.

4. Brandschutzberatung Leistungen im Bereich Brandschutz erfolgen als fachliche Beratung, organisatorische Unterstützung sowie Dokumentation und Empfehlung. Die Leistungen stellen keine bauaufsichtliche, behördliche oder sachverständige Prüfung dar. Sie ersetzen insbesondere keine:

  • bauaufsichtlichen Genehmigungen

  • Prüfungen durch Behörden

  • Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger.

5. Betreiberverantwortung Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Brandschutz und Gefahrenabwehr verbleibt beim Auftraggeber als Unternehmer bzw. Betreiber. Die Beauftragung von MK-Tec Schlierkamp führt nicht zu einer Übertragung von Unternehmer- oder Betreiberpflichten.

6. Umsetzung empfohlener Maßnahmen Empfehlungen, Hinweise oder Maßnahmenvorschläge aus Beratungen stellen fachliche Empfehlungen dar. Die Entscheidung über Umsetzung, Priorisierung und Durchführung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Haftung entfällt, wenn empfohlene Maßnahmen vom Auftraggeber nicht umgesetzt werden.

7. Informationsgrundlage Die Beratung erfolgt auf Grundlage:

  • der zum Zeitpunkt der Leistung verfügbaren Informationen

  • der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen

  • der im Rahmen von Begehungen erkennbaren Gegebenheiten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Informationen des Auftraggebers beruhen.

8. Momentaufnahme Begehungen, Analysen und Bewertungen stellen eine Momentaufnahme der Situation zum Zeitpunkt der Durchführung dar. Spätere Änderungen von Arbeitsabläufen, Anlagen, Räumlichkeiten, Organisation oder Personal liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

9. Beratungsprotokoll und Dokumentation Begehungen und Beratungen erfolgen in der Regel stichprobenartig und beschränken sich auf die im Rahmen der Begehung erkennbaren Sachverhalte. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine vollständige oder lückenlose Prüfung sämtlicher Arbeitsbereiche, Anlagen oder organisatorischer Abläufe vorzunehmen. Festgestellte Sachverhalte sowie Empfehlungen werden im Regelfall in einem Begehungs- oder Beratungsprotokoll dokumentiert. Nur die im Protokoll ausdrücklich dokumentierten Feststellungen und Empfehlungen gelten als Bestandteil der Beratungsleistung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Gefährdungen oder Mängel, die im Rahmen der Begehung nicht erkennbar waren oder nicht Gegenstand der Begehung waren.

10. Hinweis- und Erinnerungspflicht Der Auftragnehmer weist im Rahmen seiner Beratungsleistung auf erkannte Gefährdungen, sicherheitstechnische Mängel oder brandschutzrelevante Risiken hin. Die Hinweise erfolgen in der Regel im Rahmen von Beratungen, Begehungen oder in schriftlicher Dokumentation. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf bereits mitgeteilte Hinweise oder Empfehlungen wiederholt hinzuweisen oder deren Umsetzung zu überwachen. Die Verantwortung für die Beseigtigung festgestellter Mängel sowie für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

11. Haftung Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist je Schadensfall auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • Produktionsausfälle

  • Betriebsunterbrechungen

  • Datenverlust

  • entgangenen Gewinn

  • Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).

12. Verjährung Ansprüche aus Beratungsleistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.

13. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Koblenz.