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Verantwortlich:

MK-Tec Schlierkamp
Sven Schlierkamp
Auf der Klostermauer 27
56295 Lonnig

Kontakt:
 +49 (0)2637-9432273  
E-Mail: Info@mk-tec.eu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Modul 1 – Konstruktion, Maschinenbau & Barrierefreies Bauen

MK-Tec Schlierkamp
Auf der Klostermauer 27
56295 Lonnig

Stand: März 2026


1. Geltungsbereich

Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von MK-Tec Schlierkamp im Bereich:

  • Konstruktion und Maschinenbau

  • technische Sonderlösungen

  • Anpassungen und Umbauten von Maschinen und Anlagen

  • Planung und Montage technischer Einrichtungen

  • Planung, Lieferung und Montage von Rampen und Einrichtungen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Handicap

Diese Bedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MK-Tec Schlierkamp.


2. Art der Leistungen

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Planung und Konstruktion technischer Lösungen

  • Herstellung oder Anpassung technischer Bauteile

  • Montage und Installation technischer Einrichtungen

  • Lieferung und Montage von Rampensystemen oder Hilfsmitteln zur Barrierefreiheit

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.


3. Individuelle Sonderanfertigungen

Viele Leistungen, insbesondere Rampenlösungen oder technische Anpassungen, werden individuell auf die baulichen Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Geringfügige Abweichungen in Ausführung oder Konstruktion können sich aus technischen oder baulichen Anforderungen ergeben und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktion der Anlage gewährleistet ist.


4. Bauliche Voraussetzungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannte bauliche Gegebenheiten zu informieren, insbesondere über:

  • verdeckte Leitungen

  • statische Besonderheiten

  • bauliche Einschränkungen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten oder unvollständige Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.


5. Montagearbeiten

Montagearbeiten erfolgen auf Grundlage der vor Ort vorhandenen baulichen Gegebenheiten.

Sollten während der Montage unerwartete technische oder bauliche Hindernisse auftreten, können zusätzliche Arbeiten erforderlich werden.

Diese können gesondert berechnet werden.


6. Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.

Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber:

  • die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung

  • die Funktionsfähigkeit der montierten Einrichtung

  • den äußerlich ordnungsgemäßen Zustand.

Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen.


7. Nutzung der montierten Einrichtungen

Die montierten Einrichtungen sind ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu verwenden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch

  • unsachgemäße Nutzung

  • eigenmächtige Veränderungen

  • mangelnde Wartung

entstehen.


8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist je Schadensfall auf maximal 50.000 Euro begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:

  • Produktionsausfälle

  • Nutzungsausfall

  • Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn.


9. Verjährung

Ansprüche aus Werkleistungen verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Koblenz.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als zuständiges Gericht das Amtsgericht Mayen bzw. das Landgericht Koblenz vereinbart.