Überschrift
MK-Tec Schlierkamp
Verantwortlich
Sven Schlierkamp
Auf der Klostermauer 27
56295 Lonnig
Kontakt:
☎ +49 (0)2637-9432273
E-Mail: Info@mk-tec.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen Modul 3 – Messtechnik & Medizintechnik MK-Tec Schlierkamp
Auf der Klostermauer 27 56295 Lonnig Stand: März 2026
1. Geltungsbereich Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von MK-Tec Schlierkamp im Bereich:
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Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen)
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Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an Medizinprodukten gemäß MPBetreibV
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Thermografie-Checks
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Reparaturen und 365-Tage-Notdienst für Medizintechnik
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Erstellung von Prüfprotokollen und rechtssicheren Dokumentationen
Diese Bedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MK-Tec Schlierkamp.
2. Art und Ausführung der Leistungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN VDE-Normen wie DIN VDE 0701-0702, DIN EN 62353) sowie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchgeführt. Die Prüfungen stellen eine sicherheitstechnische Beurteilung zum Zeitpunkt der Prüfung (Momentaufnahme) dar. Sie beinhalten keine Garantie für die dauerhafte Fehlerfreiheit, Funktionstüchtigkeit oder eine bestimmte Lebensdauer der geprüften Geräte und Anlagen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zu prüfenden Geräte, Anlagen und Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind. Der Auftraggeber hat:
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rechtzeitig vor Prüfungsbeginn auf besondere betriebliche Gefahren oder sensible Anlagen (z. B. Server, lebenserhaltende Systeme) hinzuweisen.
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vor der Prüfung von IT-Geräten, Servern oder medizintechnischen Systemen eigenverantwortlich eine vollständige und aktuelle Datensicherung (Backup) durchzuführen.
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für die Dauer der Prüfungen einen fachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist.
Wartezeiten, die durch mangelnde Vorbereitung des Auftraggebers entstehen (z. B. langes Suchen von Geräten, unzugängliche Räume), werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
4. Betreiberverantwortung Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen und Geräte verbleibt stets beim Auftraggeber (Betreiber). Dies gilt insbesondere für:
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die Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Prüffristen.
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die sofortige Außerbetriebnahme und Sperrung von Geräten, die bei der Prüfung als „fehlerhaft“ oder „nicht bestanden“ eingestuft wurden.
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die Beauftragung notwendiger Reparaturen.
5. Dokumentation und Prüfprotokolle Der Auftragnehmer erstellt nach Abschluss der Prüfungen rechtssichere Prüfprotokolle (digital oder in Papierform). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Protokolle unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Unstimmigkeiten (z. B. fehlende Geräte in der Liste) sind dem Auftragnehmer zeitnah mitzuteilen.
6. Haftung Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist je Schadensfall auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
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Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen (z. B. durch das notwendige Abschalten von Anlagen während der Prüfung)
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Datenverlust (sofern der Auftraggeber seiner Pflicht zur Datensicherung vorab nicht nachgekommen ist)
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entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Für Mängel oder Schäden an Geräten, die bereits vor der Prüfung bestanden oder auf alterungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
7. Verjährung Ansprüche aus Prüf- und Reparaturleistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung bzw. Übergabe der Prüfprotokolle, soweit gesetzlich zulässig.
8. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Koblenz.