Konstuktion  in Verbindung mit dem Arbeitsschutz

– nachhaltig gestalten und optimieren

 

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Ein systematisch organisierter Arbeitsschutz trägt dazu bei, die Abläufe in Ihrem Unternehmen zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Nicht zuletzt auch deshalb, weil geschulte Mitarbeiter, deren Umsicht und Verantwortungsgefühl gefördert werden, ein gutes und produktives Team ergeben.

Zur sicherheitstechnischen Betreuung entsprechend BGV A2, wie Mk-Tec sie anbietet, gehören regelmäßige Betriebsbegehungen. Hieraus wird ersichtlich, welche Arbeitsschutzmaßnahmen oder Mitarbeiterschulungen für Ihr Unternehmen notwendig sind und wo sich Verbesserungspotentiale befinden.

Möglicherweise treffen die folgenden Fragen auf ihr Unternehmen zu:

  • Haben Sie eine neue Betriebsanlage errichtet oder eine bestehende geändert? Werden in Ihrem Unternehmen neue Arbeitsmittel angeschafft oder Arbeitsverfahren eingesetzt?
  • Sie haben offene Stellen im Bereich Arbeitssicherheit und können die Stellen nicht wie gewünscht besetzen? Sie suchen übergangsweise eine Interimslösung? Wir springen ein.
  • Kommen Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb hinzu oder ändern sich Arbeitsabläufe?
  • Sind Ihre Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet? Gibt es Fragen zur Gesundheitsvorsorge?
  • Müssen Sie die gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellen?
  • Stehen Sie vor der Auswahl von Schutz- oder anderen Ausrüstungen?
  • Müssen Sie eine CE- bzw. eine Gesamt-CE-Erklärung bei verketteten Anlagen erstellen?

Dann ist eine arbeitsschutztechnische Beratung angebracht. MK-Tec führt vor Ort eine Soll-Ist-Analyse durch und berät Sie individuell und zügig in allen Bereichen des Arbeitsschutzes. In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Profis auch bei der Gesundheitsvorsorge und in der Betriebsmedizin. Auch beim Kauf einer neuen Anlage unterstützt MK-Tec Sie in der Erstellung von Pflichten/Lastenheften damit Ihre Anlagen stets auf dem neusten Stand sind. CE / Herstellererklärungen sind heute oft fehlerhaft und unvollständig. Falsch ist, dass es einen tatsächliche wirksamen Bestandsschutz gibt. Auch ältere Anlagen haben Mindestvorschriften die vom Arbeitsgeber beachtet werden müssen. Immer ist grundsätzlich der Inhaber bzw. von Ihm bestellte und mit der nötigen Fachkenntnis ausgestattete Vertreter in der Haftung.



 

Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner der MK-Tec

per E-Mail info@mk-tec.eu oder telefonisch unter folgender

Nummer: +49 (2625) 9595245 oder einfach die 0176-70954059.

Wir rufen auch gerne zurück.