Strukturiert zum CE
Strukturiert zum CE
Hersteller im Sinne des europäischen Rechts sind in der Regel die Maschinenproduzenten.
Als Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie gilt jedoch auch, wer:
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Maschinen miteinander verkettet
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unvollständig gelieferte Maschinen komplettiert
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Maschinen für den Eigengebrauch herstellt
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gebrauchte Maschinen wesentlich verändert und erneut in Verkehr bringt
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vorhandene Maschinen umbaut oder modernisiert und dadurch wesentlich verändert
In diesen Fällen entstehen für den Betreiber Herstellerpflichten nach europäischem Maschinenrecht.
Nachweis der Konformität
Für verwendungsfertige Maschinen wird die Konformität in der Regel durch folgende Unterlagen dokumentiert:
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Betriebsanleitung
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Konformitätserklärung
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CE-Kennzeichnung
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technische Dokumentation
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gegebenenfalls eine EG-Baumusterprüfung
Unvollständige Maschinen
Bei nicht verwendungsfertigen Maschinen erfolgt der Nachweis der Konformität in der Regel durch:
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Betriebsanleitung
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Herstellererklärung
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technische Dokumentation
Solche Maschinen müssen in der Regel erst komplettiert oder in eine Gesamtanlage integriert werden, bevor sie in Betrieb genommen werden können.
Unterstützung durch MK-TEC
MK-TEC Schlierkamp unterstützt Unternehmen bei der strukturieren Umsetzung von CE-Anforderungen, beispielsweise durch:
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Analyse bestehender Maschinen und Anlagen
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Unterstützung bei der CE-Konformitätsbewertung
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Prüfung der technischen Dokumentation
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Beratung bei Umbauten und Modernisierungen
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Durchführung eines CE-Checks
Kontakt
Für weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich CE-Kennzeichnung und Maschinenkonformität kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Wir beraten Sie gerne und rufen Sie auf Wunsch auch zurück.